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Recht, Gerechtigkeit und Sympathie

Über die Gerichtsbarkeit der Literatur und ihre Strategien

Erschienen am 13.08.2013, 1. Auflage 2013
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783848707362
Sprache: Deutsch
Umfang: 24 S.
Format (T/L/B): 0.3 x 22.5 x 15.5 cm
Einband: Geheftet

Beschreibung

Im April 2004 ist die 'Peter Häberle-Stiftung an der Universität St. Gallen' gegründet worden. Die Stiftung bezweckt die regelmässige Durchführung von wissenschaftlichen Anlässen zum Themenkreis 'Staats- und Verfassungslehre als Kulturwissenschaft'. Im Sinne dieser breiten thematischen Ausrichtung sollen Themenstellung und Teilnehmendenkreis interdisziplinär und rechtsvergleichend angelegt sein: Primär angesprochen sind Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, doch sollen auch Vertreter anderer Disziplinen und der Wissenschaft verbundene Praktiker eingeladen werden. Das vierte Kolloquium, unter dem Titel 'Recht und Literatur', fand am 1. März 2013 an der Universität St. Gallen statt. Mittelpunkt des Anlasses bildete der in dieser Schrift publizierte Vortrag des bekannten Schweizer Germanisten und Schriftstellers Peter von Matt zum Thema 'Recht, Gerechtigkeit und Sympathie. Über die Gerichtsbarkeit der Literatur und ihre Strategien', der mit diesem Werk einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Von Matt vertritt in seinem Referat die Meinung, 'dass es eine Gerichtsbarkeit der Literatur tatsächlich gibt, dass die stolze Behauptung des fünfundzwanzigjährigen Schiller, wonach beim Versagen der Justiz die Bühne 'Schwert und Waage' übernimmt und das Böse vor einen schrecklichen Richterstuhl reisst, für die ganze Welt des dichterischen Wortes gilt.' Es habe sich allerdings gezeigt, 'dass diese Gerichtsbarkeit der Literatur ihre eigene Korruptionsanfälligkeit hat. Die hochentwickelten Verfahren, mittels deren sie Sympathie und Antipathie erweckt, stehen zwar mehrheitlich im Dienste eines spontanen Gerechtigkeitsempfindens, können aber auch zu einem Plädoyer für das Unrecht werden. Was die Literatur der Justiz indessen voraus hat, ist ein unvergleichlich differenzierteres Verständnis für die Anthropologie der Tat, ein unvergleichlich tieferes Wissen von deren Komplexität und Widersprüchlichkeit.'